Förderungen
Zur Förderung der Ausbildung und des Unterhalts können unter Umständen Ausbildungsbeihilfen beantragt werden.
- Schüler-BaföG gem. der gesetzlichen Vorgaben (www.bafög.de)
- Bildungskredit KfW-Bank (www.kfw.de)
- Kostenübernahme durch das Land von Büchern und Fahrtkosten im Rahmen des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes.
Ausbildungskosten können bis zu einem Betrag von 6000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.