Staatlich geprüfte*r Physiotherapeut*in (Qualifikationslehrgang)
70 % Schulgelderstattung vom Land NRW mehr dazu
70 % Schulgelderstattung vom Land NRW mehr dazu
Nach der abgeschlossenen Ausbildung zum*r Masseur*in und med. Bademeister*in besteht die Möglichkeit, sich in 18 Monaten zum*r Physiotherapeuten*in weiterzuqualifizieren. Mit dem Qualifikationslehrgang werden neben den bereits bekannten passiven Maßnahmen der physikalischen Therapie nun die körperlichen Aktivitäten der Patienten angesprochen.
18 Monate
01. April 2022
Kerpen (bei Köln)
staatlich geprüfte*r Physiotherapeut*in
18 Monate à 465,00 €, insgesamt 8.370,00 €
Schüler und Schülerinnen an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten werden seit dem 1. September 2018 nach der Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe VIA3-0430 durch das Land NRW gefördert. Das Land refinanziert 70 % des Schulgeldes, also 325,50 € monatlich.
In besonderen Härtefällen ist eine Laufzeitverlängerung des Eigenleistungsanteiles des Schulgeldes möglich.
Einstieg in die Schulgeldfreiheit
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