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Förderungen

Zur Förderung der Ausbildung und des Unterhalts können unter Umständen Ausbildungsbeihilfen beantragt werden.

  • Schüler-BaföG gem. der gesetzlichen Vorgaben (www.bafög.de)
  • Bildungskredit KfW-Bank (www.kfw.de)
  • Kostenübernahme durch das Land von Büchern und Fahrtkosten im Rahmen des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes.


Ausbildungskosten können bis zu einem Betrag von 6000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.